Die Wahl und die Weihe eines Abtes ruft viel öffentliches Interesse hervor und lässt in Gesprächen spüren, wie wenig Außenstehende im Allgemeinen über die klösterlichen Belange wissen. Dieser Beitrag will dem interessierten Leser einige tiefere Einblicke ermöglichen.
Die Wahl. Die elf bayerischen Benediktinerklöster
haben sich zur Bayerischen Kongregation zusammengeschlossen und leben nach
gemeinsamen Satzungen, welche die Regel des Heiligen Benedikt in spiritueller,
praktischer und rechtlicher Hinsicht auslegen. Seit den 70er Jahren sehen diese
Satzungen vor, dass ein amtierender Abt im Alter von 70 Jahren seinen Rücktritt
(Resignation) einreicht, so wie auch bei Pfarrern (mit 70) und Bischöfen (mit
75) eine Altersgrenze für die Ausübung ihres Dienstes gilt. Der einzige, der
bis zum Tod sein Amt innehat, ist der Papst.
Das Procedere einer Abtwahl ist in den Satzungen genau geregelt. Der Abtpräses,
der auf Zeit gewählte Vorsitzende der Kongregation, bestimmt den Termin, steht
der Wahl vor und bestätigt am Ende das Ergebnis. Mit der Wahl eines Abtes haben
wir in der Kirche ein demokratisches Element: Hier wird ein Oberer nicht
ernannt, sondern gewählt, und zwar von allen Mitbrüdern des Klosters, die sich
durch die ewigen Gelübde (Ewige Profess) auf Lebenszeit an das Kloster gebunden
haben. Diese geheime Wahl gibt es in den Klöstern schon von alters her, in Männer-
wie in Frauenklöstern. Bemerkenswert ist dabei, dass Nonnen schon lange vor der
Einführung des allgemeinen Wahlrechtes für Frauen gegen Ende des 19.
Jahrhunderts ihre eigene Leitung wählen durften.
Die Weihe. Nach der Wahl wird der Gewählte gefragt,
ob er die Wahl annimmt, und anschließend durch den Wahlleiter, den Abtpräses,
in das Amt eingeführt. Der bisherige Abt übergibt seinem Nachfolger das
Brustkreuz (Pectorale), die symbolischen Schlüssel des Klosters und das Siegel.
Damit ist der Neugewählte mit allen Rechten und Pflichten Abt des Klosters.
Daraus wird bereits ersichtlich, dass der Begriff der Abtweihe nicht ganz
korrekt ist. Denn mit einer Diakonen- oder Priesterweihe wird der Weihekandidat
erst durch den Akt der Weihe zu dem, was er vorher noch nicht war: Diakon oder
Priester. Daher wird häufig der Begriff der Abtsbenediktion, der Segnung
gebraucht: Der Bischof segnet den neuen Abt und erbittet für dessen
verantwortungsvollen Dienst Gottes Segen. Eines ändert sich allerdings durch
diesen Gottesdienst schon. Der Abt bekommt die Insignien (Stab, Ring und Mitra)
überreicht und darf sie fortan als Zeichen seines Amtes tragen. Der Stab
erinnert an einen Hirtenstab und die Sorge für die ihm Anvertrauten, der Ring
symbolisiert die Treue.
Der Obere. Diese äußeren Zeichen machen
anschaulich, welche gewichtige Rolle ein Abt auch kirchenrechtlich hat. Er ist
der „höhere Obere“ für die ihm anvertrauten Mönche und kann z.B. Mitbrüder aus gerechtem Grund (z.B. wegen Alter oder
Krankheit) von kirchlichen Geboten (z.B. Fasttagen oder der Verpflichtung zum
Stundengebet) dispensieren. Ein Benediktinerkloster ist juristisch exemt, d.h.
nicht ein Teil der Diözese, sondern sozusagen eine Kirche im Kleinen.
Die Frage, ob ein Mitbruder nach dem Theologiestudium geweiht werden soll,
verantwortet der Abt, wenn er diesen Kandidaten dem Bischof zur Weihe vorschlägt.
Der Bischof richtet im Ritus der Diakonen- oder Priesterweihe an den Abt die
Frage, ob er den Mitbruder für würdig halte, und weiht den Kandidaten im
Auftrag des Klosters. Alle Mönche sind selbstverständlich dem Papst
unterstellt, wie jeder andere Glaubende auch, und die in der Seelsorge tätigen
Patres müssen sich an die Vorgaben des Diözesanbischofs halten, wie alle
anderen Seelsorger auch. Doch als Mönch ist man nur dem Abt unterstellt und
kann z.B. nicht an eine andere Seelsorgsstelle abgeordnet werden.
Diese Selbständigkeit der Klöster auf der einen Seite korrespondiert mit einer
finanziellen und wirtschaftlichen Selbständigkeit auf der anderen Seite. Klöster
müssen sich selbst erhalten und bekommen keinen Anteil an der allgemeinen
Kirchensteuer. Soweit die Mönche als Lehrer arbeiten (z.B. im
Religionsunterricht), bekommt das Kloster vom Staat eine Vergütung; soweit
Patres in der Seelsorge tätig sind, entlohnt die Diözese diesen Dienst.
„Dann sind sie wahrhaft Mönche“, schreibt der Hl. Benedikt, „wenn sie von
ihrer Hände Arbeit leben.“ Freilich kann man so nicht die großen Gebäudekomplexe
unterhalten, welche gemeinhin bayerische Klöster für viele Besucher so
attraktiv machen. Dazu braucht es wirtschaftliche Unternehmungen.
Die Eigeninitiative. Die Selbständigkeit des
Klosters und die unmittelbare Nähe des obersten Entscheidungsträgers, des
Abtes, führen dazu, dass Klöster sehr kurze Entscheidungsprozesse haben. Das
ist in unserer Gesellschaft keineswegs selbstverständlich. In seinem Buch
„Worauf warten wir?“ beschreibt Abtprimas Notker Wolf eine deutsche Mentalität,
welche dem Land nicht gut tut: Darauf zu warten, dass andere etwas machen, und
das Gefühl, mit dem eigenen Vorschlag, dem eigenen Beitrag doch nichts
Entscheidendes beitragen zu können. Klöster dagegen spüren, dass sie auf
niemanden zu warten brauchen. Vielmehr liegen Möglichkeit, Gedanke, Vorhaben
und Umsetzung sehr eng beieinander, werden durch die große Verantwortungen und
die großen Möglichkeiten gefördert. In Scheyern hat man in diesen wenigen
Jahren des neuen Jahrhunderts bereits einige Großprojekte angepackt und
umgesetzt: Wiederbelebung der eigenen Brauerei, Erweiterung und Renovierung der
Klosterschenke, eigene Energieversorgung mit einem Biomassekraftwerk
(Hackschnitzelheizung), Modernisierung der Klostermetzgerei u.a.m.. Momentanes
Großprojekt ist die Sanierung des romanischen Kirchturms und die Erneuerung von
Glockenstuhl und Glocken. Diese Maßnahme wurde im Vertrauen auf die großherzige
Unterstützung durch Spenden aus Nah und Fern begonnen.
Die Kontinuität. Eine Besonderheit der
benediktinischen Lebensweise ist die „stabilitas loci“, das Bleiben am Ort.
Der Mönch, die Nonne, bleibt in dem Kloster, in dem er bzw. sie eingetreten
ist. In unserer mobilen Gesellschaft ist das ein alternativer Lebensentwurf. Klöster
schenken durch ihre Kontinuität Heimat und Geborgenheit. Allein die Tatsache,
dass die Gebäude die gleichen wie vor einer Generation sind, bedeutet schon
viel. Äbte und Äbtissinnen üben ihr Amt in der Regel auf lange Perspektive
hin aus, anders als Provinziale in anderen Ordensgemeinschaften. Deshalb
sprechen manche Gläubige auch von „unserem Abt“; es entsteht eine
Identifikation nicht nur mit dem Kloster, sondern auch mit seinem Vorsteher.
Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob die Abtwahl auf Lebenszeit (d.h. bis
zum 70. Geburtstag) oder zunächst auf zwölf Jahre erfolgt ist. Diese Möglichkeit sehen
die Satzungen der Bayerischen Benediktinerkongregation seit einigen Jahren vor.
Davon wurde auch schon Gebrauch gemacht, auch in Scheyern.
Spirituelles Zentrum. Klöster sind in unserem Land
als spirituelle Zentren nicht wegzudenken. Das beginnt schon damit, dass sie häufig
an ganz besonderen Orten gebaut wurden, wo auch weniger kirchliche Menschen eine
besondere Kraft des Ortes bezeugen. Hinzu kommt der Glaube der vielen Menschen,
die hier gelebt, gewirkt und gebetet haben, und die Stein gewordenen Zeugnisse
dieses Glaubens in den Kirchen, im Kreuzgang und in der Präsenz von besonderen
Reliquien (Scheyrer Kreuz). All dies wird gefüllt mit einer besonders gut
gepflegten Liturgie, an welcher alle Gläubige teilnehmen können.
Dem Abt kommt dabei eine besondere Verantwortung zu: „Er vertritt im Kloster
die Stelle Christi“, so die Ordensregel, und wird Abt genannt, was sich vom
biblischen „Abba, Vater“ ableitet. Somit ist eine wichtige Vorgabe gemacht.
Denn auch wenn das Kloster und sein Vorsteher in der Spannung zwischen
Vergangenheit und Zukunft, zwischen Tradition und Moderne stehen, so bleibt eine
Lebensaufgabe immer gleich: sich mehr und mehr auf Gott hin auszurichten,
„damit in allem Gott verherrlicht werde“, wie der heilige Benedikt schreibt.
von P. Prior Benedikt Friedrich OSB
(„OSB“ bedeutet: „Ordinis Sancti Benedicti“, vom
Orden des Heiligen Benedikt)