Kapitel 49: Die
Fastenzeit
Der Mönch soll zwar immer
ein Leben führen wie in der Fastenzeit.
Dazu aber haben nur wenige die Kraft. Deshalb raten wir, dass wir wenigstens in
diesen Tagen der Fastenzeit in aller Lauterkeit auf unser Leben achten
und gemeinsam in diesen heiligen Tagen die früheren Nachlässigkeiten tilgen.
Das geschieht dann in rechter Weise, wenn wir uns vor allen Fehlern hüten und
uns um das Gebet unter Tränen, um die Lesung, die Reue des Herzens und um
Verzicht mühen.
Gehen wir also in diesen Tagen über die gewohnte Pflicht unseres Dienstes hinaus
durch besonderes Gebet und durch Verzicht beim Essen und Trinken.
So möge jeder über das ihm zugewiesene Maß hinaus aus eigenem Willen in der
Freude des Heiligen Geistes Gott etwas darbringen;
er entziehe seinem Leib etwas an Speise, Trank und Schlaf und verzichte auf
Geschwätz und Albernheiten. Mit geistlicher Sehnsucht und Freude erwarte er das
heilige Osterfest.
Was aber der einzelne als Opfer bringen will, unterbreite er seinem Abt. Es
geschehe mit seinem Gebet und seiner Einwilligung;
denn was ohne Erlaubnis des geistlichen Vaters geschieht, wird einmal als
Anmaßung und eitle Ehrsucht gelten und nicht belohnt.
Also werde alles mit Einwilligung des Abtes getan.
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